Samstag, 17. Oktober 2009
Copyleft
Copyleft ist ein im Bereich des Urheberrechts verwendeter Begriff und ein Wortspiel mit dem englischen Begriff Copyright. Das Copyleft erzwingt die Freiheit von Weiterbearbeitungen und Fortentwicklungen eines freien Ur-Werkes, um dadurch dessen unfreie Vereinnahmung zu verhindern. Es kommt zur Anwendung in bestimmten Lizenzen, meistens solchen für freie Software und freie Inhalte, welche Weiterverbreitung und Modifikationen erlauben. Die bekannteste Copyleft-Lizenz ist die GNU General Public License (GPL). Das Wortspiel konstruiert einen Gegensatz zum englischen Begriff Copyright (wörtlich: „Kopierrecht“) durch vertauschen von „rechts“ (engl. right) und „links“ (engl. left) sowie durch die implizite Doppelbedeutung von left im Sinne von „überlassen“. Durch das Copyleft wird also das Recht zum Kopieren grundsätzlich überlassen, während es durch das Copyright grundsätzlich verboten wird. Die speziellen Bedingungen einer Copyleft-Lizenz verwenden das Urheberrecht, um eine unbeschränkte Verbreitung von Kopien und veränderten Versionen eines Werkes für immer sicherzustellen. Die Bedingung hierbei ist, dass man den Personen, an die man Kopien oder veränderte Versionen weitergibt, dieselben Freiheiten gewähren muss, die man selbst dabei hatte. Während das Copyright nur die Exklusivrechte der Urheber schützt, indem es alle Anderen unter Strafandrohung davon ausschließt, beschützt das Copyleft die Freiheit aller Anderen, urheberrechtlich geschützte Werke praktisch so zu benutzen, als gäbe es kein Urheberrecht. Darüber hinaus schützt das Copyleft auch den freien Zugang zu notwendigen Informationen (z. B. dem Quelltext), indem es deren Veröffentlichung erzwingt.
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